Das deutsche Tarifsystem ist unter Druck geraten, da die Abdeckung von Tarifverträgen auf Branchenebene gesunken ist. Die IAB-Zahlen zeigen, dass der Anteil aller Arbeitnehmer in Westdeutschland, die von Branchenvereinbarungen betroffen sind, von 70 % im Jahr 1996 auf 49 % im Jahr 2018 gesunken ist. Betrachtet man nur den privaten Sektor, so sank der Prozentsatz von 66 % auf 44 %. In Ostdeutschland ist die Situation im gleichen Zeitraum erheblich schlechter, von 56 % auf 35 % für alle Beschäftigten und von 48 % auf 28 % für die Beschäftigten im privaten Sektor. [6] Tarifverträge werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für ihre gesamte Branche oder von Gewerkschaften und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen. Seit Ende der 90er Jahre wurden jedoch Rechtsvorschriften eingeführt, die einen anderen Weg zur Festlegung allgemein verbindlicher Mindestsätze für bestimmte Industriezweige vorsehen. Ein Grund dafür war der Umgang mit den Niedriglöhnen, die häufig von nichtdeutschen Unternehmen gezahlt werden, die ihre eigenen Staatsangehörigen in Deutschland beschäftigen (entsandte Arbeitnehmer). Dieses Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt dem Arbeitsminister die Befugnis, Tarifverträge zu verlängern, die nicht 50 % der Beschäftigten in einer Branche abdecken, und Mindestsätze in Branchen festzulegen, in denen es keine Tarifverträge gibt, wenn eine eigens eingesetzte Kommission dies für angemessen hält. In neun Branchen, darunter Baugewerbe, Postzustellung, Reinigung, Müllabfuhr, Sicherheit und Fleischverarbeitung, wurden Mindestsätze auf der Grundlage von Tarifverträgen festgelegt. In der Sozialfürsorge werden sie vom Ministerium auf der Grundlage von Empfehlungen einer Kommission festgelegt. Die Regierung legt auch Mindestsätze für Leiharbeitnehmer fest, die andere Gesetze verwenden. (Dies ist zusätzlich zum nationalen Mindestlohn, der im Januar 2015 eingeführt wurde – siehe unten.) Die IAB-Zahlen enthalten auch Angaben zum Anteil der Arbeitsplätze sowie zum Anteil der Beschäftigten, der durch Tarifverträge abgedeckt ist.
Diese zeigen, dass 25 % der Arbeitsplätze durch Vereinbarungen auf Industrieebene und 2 % durch Betriebsvereinbarungen abgedeckt sind. Diese Zahlen sind niedriger als die der Arbeitnehmer, da größere Arbeitsplätze eher von Tarifverhandlungen erfasst werden als kleinere. In Westdeutschland sind nur 22 % der Arbeitsplätze mit bis zu neun Beschäftigten tarifvertraglich erfasst, entweder in der Industrie oder auf Unternehmensebene, verglichen mit 80 % der Arbeitsplätze mit 500 oder mehr Beschäftigten.