Die neue Vereinbarung der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, die als Pilotvereinbarung für andere Tarifrunden in Deutschland gelten soll, ist ein positives politisches Signal für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Es zeigt, dass wir die Krisenzeit beenden und dass die Arbeitnehmer für ihre Rechte für einen fairen Anteil an der Erholung eintreten. Die Vereinbarung zeigt auch, dass die “Flexibilität” am Arbeitsplatz nicht nur von den Arbeitgebern, sondern auch von den Arbeitnehmern festgelegt werden sollte. Es gibt drei Hauptausleinen aus der Vereinbarung, die sich auf Löhne, Arbeitszeit und den so genannten Tariflohnzuschlag beziehen. Der Arbeitgeber darf einem Von einem Tarifvertrag freigestellten Bewerber nur dann einen Vertrag anbieten, wenn die Anforderungen an den Arbeitsplatz höher sind als die der höchsten kollektiv ausgehandelten Lohnkategorie. Der Lohn muss je nach Tarifbereich zwischen 15 und 35 Prozent über dem höchsten tariflich vereinbarten Lohnniveau liegen.* In Bezug auf die Vertragsbedingungen hob Huber die neuen Bedingungen für Leiharbeitnehmer in metallverarbeitenden Betrieben hervor, die den Arbeitsteilungen in den Betrieben entgegentreten, während gleichzeitig die Tarifverträge der IG Metall flexible Lösungen für eine “volatile Wirtschaft” lieferten. Nach abschluss des neuen Tarifvertrags in Baden-Württemberg bedankte sich IG-Metall-Vorsitzender Berthold Huber in einer Presseerklärung am 19. Mai bei allen Beschäftigten, die sich an bundesweiten Warnstreiks beteiligt hatten. Er betonte, dass ihr Engagement zu dem Kompromiss beigetragen habe.
Grundsätzlich können Arbeitsverträge frei ausgehandelt werden. Allerdings sind gesetzliche Mindestbedingungen zu beachten. Unternehmensregelungen sind in der Regel besser – vor allem, wenn sie in Tarifverträgen festgelegt sind (siehe Tabelle links). Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise einen Tarifvertrag mit der IG Metall abgeschlossen hat, gelten ab sofort sechs statt der gesetzlichen vier Wochen – im Einklang mit dem Tarifvertrag. Warum ist die Arbeit für ein tarifvertraglich gebundenes Unternehmen von Vorteil? Löhne• Eine Lohnerhöhung von 4,3 % ab 1. April 2018 für alle Arbeiter und Auszubildenden.