Dieses System, bei dem Tarifverhandlungen in erster Linie auf Industrieebene und nicht am Arbeitsplatz stattfinden, wird traditionell als eine der Stärken des deutschen Systems angesehen. Sie hat das Potenzial, Konflikte über Löhne und Bedingungen auf Branchenebene zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden aufzuhalten, während auf Arbeitsplatzebene einzelne Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter – die Betriebsräte (siehe Abschnitt zur Vertretung am Arbeitsplatz) – kooperativere Beziehungen entwickeln können. Anteil der Tarifbeschäftigten: 2018 Auf anhaltenden Druck der Gewerkschaften gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 ein Mindestlohn, obwohl Tarifverträge auf Branchenebene, die weniger als den Mindestlohn zahlen, bis zum 1. Januar 2017 gültig blieben. In den letzten Jahren wurden immer mehr Öffnungsklauseln in die tariflichen Vereinbarungen der deutschen Branchen eingeführt, die die Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene verlagern und zu einer weiteren Dezentralisierung und Differenzierung der Tarifverhandlungen führen. Dies kann vor allem als Reaktion der Sozialpartner auf die wachsende Unzufriedenheit der Arbeitgeber mit dem deutschen Tarifsystem gesehen werden, die mehr unternehmensspezifische Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Damit ist das deutsche Tarifverhandlungssystem viel flexibler als sein tatsächlicher Ruf. Die Frage, ob die endgültige Entscheidung über eine Öffnungsklausel bei den Tarifparteien auf betrieblicher ebener oder auf Branchenebene liegen soll, ist unter den Sozialpartnern heftig umstritten.
Während die meisten Arbeitgeberverbände dazu neigen, die endgültige Entscheidung der Unternehmensebene zu überlassen, wollen die Gewerkschaften ein Vetorecht bei den Tarifparteien auf Branchenebene beibehalten. Beide Zahlensätze zeigen die großen Unterschiede zwischen den Branchen im Umfang der Tarifbindung. Die öffentliche Verwaltung hat den höchsten Anteil an Tarifbeschäftigten (98 % auf der Grundlage der IAB-Zahlen und 99 % auf der Grundlage der Einkommensstruktur), während Information und Kommunikation den niedrigsten (20 % auf beiden Zahlensätzen) aufweisen. Im verarbeitenden Gewerbe, einem Schlüsselbereich der deutschen Gewerkschaften, liegt die Tarifbindung zwischen diesen beiden Extremen: 56 % der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe sind Gegenstand von Tarifverhandlungen über die IAB-Zahlen und 43 % der Einkommensstruktur. Stattdessen sind tarifliche Verhandlungen auf Branchenebene zwischen einzelnen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nach wie vor die zentrale Bühne für die Festlegung von Löhnen und Bedingungen in Deutschland. Getrennte Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und bestimmten Unternehmen sind weniger verbreitet, obwohl es einige Ausnahmen gibt (z. B. die Vereinbarung über den Automobilkonzern Volkswagen), und sie sind häufiger in der ehemaligen DDR zu finden (siehe unten). Üblicherweise werden Öffnungsklauseln auf Branchenebene zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden geschlossen. Grundsätzlich ermöglichen sie es den Unternehmen, unter bestimmten Bedingungen und bis zu einem gewissen Grad tarifliche Normen zu ändern oder von ihnen abzuweichen. In diesem Fall müssen die Tarifparteien auf Unternehmensebene – die Geschäftsführung und der Betriebsrat und/oder die örtlichen Gewerkschaften – eine gesonderte Vereinbarung schließen.
Unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen den Tarifparteien auf Branchen- und Unternehmensebene gibt es zwei verschiedene Arten von Öffnungsklauseln: Es gibt zwei rechtliche Mechanismen, um die Ergebnisse von Tarifverträgen über die Unterzeichnerparteien hinaus auf alle Arbeitgeber in einer Branche auszudehnen, obwohl sich die Regeln dafür in den letzten Jahren erheblich geändert haben, wobei der ursprüngliche Verlängerungsmechanismus fast vollständig ersetzt wurde.