Geringverdiener (geringfügigbeschäftigte) (Monatseinkommen von nicht mehr als 446,81 € im Jahr 2019) sind durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Der Arbeitgeber muss diese Teilzeitbeschäftigung bei der Krankenkasse anmelden. Es gibt eine freiwillige Kranken- und Rentenversicherung, die vom gering beschäftigten Arbeitnehmer zu bezahlen ist. Nach dem Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Abfindung usw.) werden gering beschäftigte Arbeitnehmer gleich behandelt wie Erwerbstätige, bei denen die Vergütung die marginale Beschäftigungsgrenze überschreitet. Solche Verträge werden in einigen Sektoren (z. B. Handel) immer beliebter. Die Hauptquellen des Arbeitsrechts sind verschiedene gesetzliche Regelungen, die alle Aspekte des Arbeits- und Arbeitsrechts regeln, wie z.B. das Arbeitnehmergesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitnehmerschutzgesetz usw.
Abgesehen von diesen gesetzlichen Regelungen unterliegen Arbeitsverträge Tarifverträgen, und es ist bemerkenswert, dass mehr als 95 % aller Arbeitsverhältnisse durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind. In Österreich muss ein Arbeitnehmer nicht Mitglied einer Gewerkschaft sein, um unter einen Tarifvertrag zu fallen. Darüber hinaus ist es nicht möglich, solche Vereinbarungen zu schließen. Nach der Rechtsprechung zeichnen sich regelmäßige Arbeitsverträge durch folgende Schlüsselkriterien aus: Arbeitgeber müssen die von ihren Arbeitnehmern geleisteten Arbeitsstunden erfassen. Es gibt keine spezifische Rechtsprechung darüber, wie lange diese Aufzeichnungen geführt werden müssen, aber den Arbeitgebern wird empfohlen, dies sieben Jahre lang zu tun. Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum Werkvertrag (Werkvertrag) (Selbstständige) muss kein bestimmtes Produkt erzielt werden, aber gewissenhafte Arbeit muss vom Arbeitnehmer geleistet werden. Der wichtigste freiwillige Berufsverband Österreichs auf Arbeitnehmerseite ist der Gewerkschaftsbund (ÖGB), der verschiedene Gewerkschaften umfasst. Der ÖGB trägt zur kontinuierlichen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Österreichs bei und versucht, für seine Mitglieder möglichst günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Der ÖGB umfasst nicht nur alle Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitslose, Rentner und andere Fachkräfte. Die im Arbeitsvertrag vorgesehene Art der Beschäftigung entspricht nicht notwendigerweise der realen Situation: z.B. kann ein Vertrag einen Freiberuflervertrag vorsehen, der Beruf wird in persönlicher Abhängigkeit ausgeübt, d.h. der Arbeitnehmer ist an Unterricht, Anweisungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsort usw. gebunden. In diesem Fall handelt es sich bei dem Vertrag in der Tat um einen regulären Arbeitsvertrag und es gelten die jeweiligen Regeln. Die Arbeitnehmer haben im Rahmen ihres Arbeitsvertrags umfassende Treuhänderpflichten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Unterlassungsverpflichtungen, die sie verpflichten, Handlungen zu unterlassen, die die Interessen ihres Unternehmens beeinträchtigen. Die Grundregel in diesem Zusammenhang ist, dass nur das Geschäftsgebaren unter diese Pflicht fällt, die Interessen anderer zu wahren.